§ 1 Grundsicherung
(1) Jede dem Staat zugehörige Person hat das Anrecht auf eine Grundsicherung in Höhe von bis zu 500$ im Monat. Je vollendeter Woche werden 125$ gutgeschrieben.
(2) Die Grundsicherung kann bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) beantragt werden und bedingt einen gültigen Personalausweis und eine Kontonummer.
§ 2 Transferleistungen
(1) Jede in einem Unternehmen arbeitende Person hat das Anrecht auf Transferleistungen in Höhe von bis zu 100$ im Monat. Je vollendeter Woche im Unternehmen werden 25$ gutgeschrieben.
(2) Die Transferleistung wird bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) nach Anmeldung eines Beschäftigungsverhältnis automatisch bewilligt.
(3) Beamte des Staates Medovistan haben keinen Anspruch auf Transferleistungen.
§ 3 Allmacht des Staatsoberhauptes
(1) Das Staatsoberhaupt kann einen oder alle vorstehenden Paragraphen in Teilen oder im Ganzen außer Kraft setzen, ändern oder neue Paragraphen einfügen. Auch kann das Staatsoberhaupt jederzeit Befugnisse daraus übertragen oder entziehen.