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Melde- und Ausweisgesetz von Medovistan (MAGM)

  • MitKunstfuss
  • January 12, 2026 at 5:06 PM
  • 51 Views

Melde- und Ausweisgesetz von Medovistan (MAGM)


§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt

  1. die Meldepflicht von Personen mit Hauptwohnsitz im Staat Medovistan
  2. die Besitz- und Mitführpflicht von Ausweisdokumenten im Staat Medovistan

(2) Zuständig für das Meldewesen und Ausweisdokumente ist die Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA).

(3) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

§ 2 Meldepflicht

(1) Personen, die im Staat Medovistan eine Wohnung bewohnen (Einwohner), sind verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach Bezug der Wohnung bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) zu melden.

(2) Bei der Meldung sind die geforderten Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

§ 3 Meldeauskunft

(1) Die Exekutivbehörden der Strafverfolgung, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben jederzeit das Recht, eine Meldeauskunft bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) einzuholen oder das Melderegister einzusehen.

(2) Die Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) ist verpflichtet, Auskünfte an die in Abs. 1 genannten Behörden zu erteilen.

§ 4 Ausweisdokument

(1) Als Ausweisdokument im Sinne dieses Gesetzes gilt der Personalausweis oder der Reisepass.

(2) Alle Bürger des Staates Medovistan sind verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen und bei sich zu führen. Weiter sind alle sonstigen Personen innerhalb der Staatsgrenzen Medovistans verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu führen.

(3) Niemand darf mehr als einen Personalausweis und einen Reisepass auf seine Person als gültiges Ausweisdokument des Staates Medovistan besitzen.

(4) Für die Ausweisangelegenheiten im Staat Medovistan ist die Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) zuständig. Ausweisangelegenheiten sind:

  1. Namensänderungen
  2. Adressänderungen
  3. Personenstandsangleichungen
  4. Beantragung der Ausweisdokumente

(5) Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments ist dieser durch eine Verlustmeldung bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) anzuzeigen. Die Verlustmeldung kann durch die Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) oder die Exekutivbehörden der Strafverfolgung ausgestellt werden. Der Bürger hat die Verlustmeldung selber einzureichen. Die Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) hat alsbald dem Bürger ein neues Ausweisdokument auszustellen.

(6) Dem Ausweisinhaber kann unter folgenden Voraussetzungen, durch die Staatsanwaltschaft, Richter, Organisation GLADIUS oder Mitarbeiter der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) das Ausweisdokument entzogen oder versagt werden

  1. Fluchtgefahr
  2. Inhaftierungen
  3. zur Erfüllung von Bewährungsauflagen
  4. Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung

§ 5 Visum

(1) Wer als ausländische Person oder Unternehmen nach Medovistan einreisen will benötigt ein Visum. Aufenthalte ohne Visum werden bestraft und können zur Ausweisung führen.

(2) Das Visum wird aus folgenden Gründen erteilt:

  1. Berufliche Reisen
  2. Touristische Reisen
  3. Familienbesuche von medovischen Staatsbürgern
  4. Längerfristige berufliche Aufenthalte in Medovistan
  5. Diplomatische Besuche oder Abordnungen
  6. Besuche oder Abordnungen von internationalen Institutionen

(3) Die Visa können bei der Organisation für Regulierung und Gesetzliche Angelegenheiten (ORGA) beantragt werden. Diese kann die Visa auch wieder entziehen.

(4) Die Organisation GLADIUS kann jederzeit Visa erteilen oder entziehen.

§ 6 Verstöße gegen dieses Gesetz

(1) Verstöße werden nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz (StuOwiG) geahndet.

§ 7 Allmacht des Staatsoberhauptes

(1) Das Staatsoberhaupt kann einen oder alle vorstehenden Paragraphen in Teilen oder im Ganzen außer Kraft setzen, ändern oder neue Paragraphen einfügen. Auch kann das Staatsoberhaupt jederzeit Befugnisse daraus übertragen oder entziehen.

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