Staatsbürgerschaftsgesetz (SBG)
Staatsbürgerschaftsgesetz (SBG)
§ 1 Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft wird erlangt durch
(3) Eine Person darf neben der Staatsbürgerschaft von Medovistan keine weitere besitzen.
§ 2…
§ 1 Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft wird erlangt durch
- Geburt auf dem Staatsgebiet von Medovistan, wenn beide Elternteile ebenfalls die Staatsbürgerschaft besitzen,
- Einbürgerung,
- Verleihung durch das Staatsoberhaupt.
(3) Eine Person darf neben der Staatsbürgerschaft von Medovistan keine weitere besitzen.
§ 2…
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